Sodann werden wo nötig Ergänzungen angebracht und es wird auf die Einwände des Beschuldigten vor oberer Instanz eingegangen. Nachfolgend sind dem Aufbau der Vorinstanz folgend zunächst die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin zu würdigen, in einem zweiten Schritt jene des Beschuldigten und schliesslich das Beweisergebnis festzuhalten. 10.2 Würdigung der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Vorweggenommen werden kann, dass die Kammer – wie die Vorinstanz – dafür hält, dass die Straf- und Zivilklägerin im Falle einer Falschbelastung den Beschuldigten weitaus gravierender belastet hätte, als sie dies vorliegend tat.