«Wenn du anderi Schwänz chasch lutsche, de mine o» sowie sie anschliessend nackt vor die Tür gestellt zu haben. Der Beschuldigte macht geltend, er sei nach der Auseinandersetzung aus dem Badezimmer gegangen, habe zwei Hochzeitsbilder zu Boden geworfen und anschliessend die Scherben aufgewischt.