Anschliessend habe sich die Straf- und Zivilklägerin zur Badewanne begeben und sich auf den Badewannenrand gesetzt, da der Beschuldigte vor der Tür gestanden sei. Er habe sich dann vor sie hingestellt, seine Trainerhosen runtergelassen, habe sie mit der rechten Hand am Hinterkopf an den Haaren gepackt, habe sie nach vorne gedrückt und mit der linken Hand seinen nackten, nicht erigierten Penis zuerst unter das rechte Auge und dann an ihre Lippen gedrückt. Dabei habe er gesagt: «Wenn du anderi Schwänz chasch lutsche, de mine o».