Als sie versucht habe aufzustehen, habe er sie zwei bis drei Mal mit der Hand auf den Hinterkopf geschlagen. Das Mobiltelefon der Straf- und Zivilklägerin, welches auf dem Lavabo gelegen sei, habe der Beschuldigte zwischen Heizung und Dusche auf den Boden geworfen, so dass es in die Brüche gegangen sei und nicht mehr funktioniert habe. Anschliessend habe sich die Straf- und Zivilklägerin zur Badewanne begeben und sich auf den Badewannenrand gesetzt, da der Beschuldigte vor der Tür gestanden sei.