sich am 27. März 2019 in E.________(Ortschaft) der sexuellen Nötigung, evtl. versucht begangen, evtl. sexuellen Belästigung, der Sachbeschädigung und der mehrfachen Tätlichkeiten zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin schuldig gemacht zu haben. Die Straf- und Zivilklägerin habe sich am Morgen des 27. März 2019 ins Badezimmer des gemeinsamen Domizils mit dem Beschuldigten begeben, während dieser noch geschlafen habe.