7 4. der Tätlichkeiten, mehrfach begangen am 27.03.2019 in E.________(Ortschaft), F.________(Strasse) z.N. von C.________; und unter Berücksichtigung der in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche sowie in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 4 Jahren;