Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 23.04.2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig gesprochen wurde 1. der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 24.08.2019, 00:12 Uhr, in E.________(Ortschaft), G.________(Strasse), Fahrtrichtung H.________(Ortschaft) durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 57 km/h; 2. des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung (trotz entzogenem Führerausweis), begangen am 24.08.2019 in E.________(Ortschaft);