6 3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren seien anteilsmässig im Umfang von CHF 200.00 A.________ aufzuerlegen, während die restlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren dem Kanton Bern aufzuerlegen sind. VI. Zivilpunkt: 1. Die Schadenersatzforderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ sei abzuweisen; eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen.