5 1. qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 24.08.2019, 00:12 Uhr, in E.________(Ortschaft), G.________(Strasse), Fahrrichtung H.________(Ortschaft) durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 57 km/h; 2. Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung (trotz entzogenem Führerausweis), begangen am 24.08.2019 in E.________(Ortschaft);