500 f.). Mit begründetem Beschluss vom 24. Januar 2022 trat die Kammer auf die Berufung trotz verpasster Frist bei der Berufungserklärung ein, auferlegte die Kosten für die Prüfung der Eintretensfrage Rechtsanwalt K.________, entliess ihn mit Wirkung ab Eröffnung des Beschlusses aus dem amtlichen Mandat und forderte ihn zur Einreichung einer Honorarnote ein (pag. 529; pag. 534 f.). Dem Gesuch des Beschuldigten um Einsetzung von Rechtsanwalt B.________ als neuer amtlicher Verteidiger wurde mit Verfügung vom 4. Februar 2022 entsprochen (pag. 538 ff.).