2. Berufung und Wechsel der amtlichen Verteidigung Dagegen meldete der Beschuldigte, damals amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt K.________, mit Eingabe vom 3. Mai 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 424). Das erstinstanzliche Urteilsmotiv wurde dem Beschuldigten mit Verfügung vom 11. Oktober 2021 zu Handen von Rechtsanwalt K.________ eröffnet (pag. 477 f.). Die Zustellung erfolgte am 14. Oktober 2021 (pag. 484). Mit Eingabe vom 4. November 2021 (Postaufgabe) reichte Rechtsanwalt K.________ die Berufungserklärung ein und verpasste dadurch die gesetzliche Rechtsmittelfrist (pag. 491).