1. A.________ wird verurteilt, der Straf- und Zivilklägerin C.________ eine Genugtuung von CHF 2‘000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 27.03.2019 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ abgewiesen. 2. Die Schadenersatzforderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ wird auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden und keine Entschädigungen zugesprochen. [Eröffnungsformel]