1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 10.08.2016 für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 110.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Abteilung 3 Sursee vom 08.02.2018 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 110.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 3. Die Verfahrenskosten für die Widerrufsverfahren von CHF 400.00 werden A.________ auferlegt.