1. Vom Eingang der Stellungnahmen zur Kosten- und Entschädigungsfrage vom 22. Oktober 2021 (Generalstaatsanwaltschaft) und vom 8. November 2021 (Rechtsanwältin B.________) wird Kenntnis genommen und gegeben. Kopien der Eingaben gehen an die Parteien. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens (SK 2021 46) von CHF 2'000.00 sowie die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens (SK 2021 490), bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Kanton Bern auferlegt.