Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Staatsanwaltschaft Region Oberland (nur Dispositiv; ggf. unter Rücksendung der Akten; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 88 Bern, 30. März 2023 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 2. August 2023) Der Präsident i.V.: