87 A.________ wird in Anwendung der Artikel 47 OR und 126 StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 40'000.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 25. Januar 2020 an C.________. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung von C.________ abgewiesen. 2. Für die oberinstanzliche Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht zurück in den vorzeitigen Strafvollzug.