3. Zu einer Landesverweisung von 12 Jahren. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 7'000.00. III. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.________, Rechtsanwältin B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: