6.3 Zur Bezahlung von CHF 9'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 25. Januar 2020 an die Straf- und Zivilklägerin J.________. 6.4 Für den Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden. 85 7. Weiter verfügt wurde, dass die Pistole BD.________(Modell) und das AI.________(Marke) Mobiltelefon schwarz zur Vernichtung eingezogen werden (Art. 69 StGB). II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des versuchten Mordes, begangen am 25. Januar 2020 in E.________(Ortschaft), z.N. von C.________;