21 und 24 Verordnung (EU) 2018/1861 für die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS sind daher erfüllt. Mit Blick auf das hiervor Ausgeführte zur Schwere der Delinquenz des Beschuldigten erscheint eine solche Ausschreibung angesichts des Strafmasses von 14 Jahren Freiheitsstrafe ferner verhältnismässig. Es ist folglich die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im SIS anzuordnen. 28. Weitere Verfügungen Der Beschuldigte geht zurück in den vorzeitigen Strafvollzug. 82 IX. Dispositiv