66a StGB eine Landesverweisung von 12 Jahren ausgesprochen. Es liegt somit eine nationale Ausschreibung vor, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht. Wie bereits dargelegt, geht vom Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aus (vgl. E. V.23.3 hiervor). Die Voraussetzungen von Art. 21 und 24 Verordnung (EU) 2018/1861 für die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS sind daher erfüllt.