Es sind vom geltend gemachten Aufwand von drei Stunden insgesamt 1.97 Stunden in Abzug zu bringen. Weiter handelt es sich beim Aufwand vom 23. März 2023 um administrativen Aufwand (Zustellung der Honorarnote), weshalb 0.3 Stunden abzuziehen sind. Zu berücksichtigen ist folglich ein Aufwand von insgesamt 24 Stunden. Für die Reise Bern-AZ.________ (Ortschaft)-Bern von ca. zwei bis drei Stunden ist ein Reisezuschlag von CHF 150.00 zu vergüten (vgl. KS Nr. 15, Ziff. 2). Die Auslagen von insgesamt CHF 167.60 (inkl. Reisespesen, exkl. Reisezuschlag) geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Insgesamt ergibt sich ein amtliches Honorar von CHF 5'511.65.