schwerdeverfahren erscheint ein Aufwand von insgesamt 15 Stunden geboten. Der für das Aktenstudium, die rechtlichen Abklärungen und die Beschwerde der Haftentlassung geltend gemachten Aufwände von 9.5 Stunden (Positionen vom 13. Juli 2021 und vom 14. Juli 2021) sind um 5.5 Stunden auf als angemessen erachtete 4 Stunden zu kürzen, die Aufwände für die Haftverlängerung von insgesamt 6.4 Stunden (Positionen vom 11. Oktober 2021, vom 13. Oktober 2021, vom 15. Oktober 2021, vom 20. Oktober 2021 und vom 21. Oktober 2021) um 2.8 Stunden auf 3.6 Stunden zu kürzen. Ebenfalls ist hinsichtlich des Aktenstudiums, der Abklärungen und der Formulierung der erneuten Haftbeschwerde eine Kürzung des