77 46 Stunden zuzüglich einer Stunde Aufwand der Praktikantin. Für zwei Klientenbesuche in H.________ (Ortschaft) sowie einer in K.________ sind Reisezuschläge von insgesamt CHF 400.00 zuzusprechen. Unter Berücksichtigung der Vorverhandlung, der Hauptverhandlung sowie der Urteilseröffnung ergeben sich insgesamt Reisezuschläge von CHF 550.00. Die weiteren Auslagen von CHF 465.80 geben zu keinen Bemerkungen Anlass; weiter ist die Mehrwertsteuer zu vergüten. Weiter zu entschädigen sind die zwei Beschwerdeverfahren in Haftsachen.