Der geltend gemachte Aufwand von rund vier Stunden für Berufungsanmeldung, Urteilsdurchsicht und Berufungserklärung erscheint angemessen. Ebenso der Aufwand für die Stellungnahme sowie die Korrespondenz zur Verlängerung der Sicherheitshaft (inkl. der Position vom 29. September 2021 im Umfang von 2.5 Stunden [pag. 34780]) von insgesamt fünf Stunden. Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung inkl. kurze Vorbesprechung sind 4.5 Stunden geboten; dazu 1.5 Stunden für die Urteilseröffnung inkl. Nachbesprechung und Abschlussarbeiten. Demnach ist der geltend gemachte Aufwand von 7.5 Stunden (Positionen vom 23. März 2023 und 30. März 2023) um 1.5 Stunden zu kürzen. Zu entschädigen ist