So fanden insgesamt neun persönliche Besprechungen mit dem Beschuldigten statt, dazu kamen telefonische Besprechungen und Korrespondenz. Weiter wurden verschiedene Telefonate mit der Tochter geführt und zudem Aufwände geltend gemacht, welche nicht das Berufungsverfahren, sondern den Strafvollzug betreffen, namentlich mehrere Kontakte mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten BVD (so bspw. am 23. März 2022, am 24. März 2022, am 28. März 2022 und am 21. April 2022 [pag. 3479]). Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist im Wesentlichen ein Delikt, wobei der objektive Ablauf des Geschehens in groben Zügen seit Verfahrenseröffnung unstrittig ist: