jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer von 7.7 %) geltend. Für zwei Haftbeschwerden an die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern sowie eine Stellungnahme an die Vorinstanz zur Haftverlängerung wird weiter ein Aufwand von 28.80 Stunden à CHF 200.00 zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer, insgesamt ausmachend CHF 6'344.40, geltend gemacht. Das volle Honorar wird jeweils mit CHF 250.00 pro Stunde beziffert (pag. 3475 ff.).