Bei den heute bei der Straf- und Zivilklägerin bestehenden Einschränkungen, anhaltenden chronischen Schmerzen und verursachten psychischen Leiden könnte demnach als Basisgenugtuung eine Integritätsentschädigung im Bereich von 15-20 % des maximal versicherten Verdienstes herangezogen werden. Dies entspräche einem Betrag von ca. 22'000.00 bis ca. CHF 30'000.00.