Täter verurteilt wegen schwerer Körperverletzung in entschuldbarer Notwehr zu einer Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren – Genugtuung CHF 40'000.00 [Obergericht Zürich, 25.05.2009]). Zieht man – im Sinne einer Vergleichs- bzw. Kontrollrechnung nach der Zwei- Phasen-Methode – die von der SUVA entwickelten Tabellen zur Integritätsentschädigung gemäss UVG bei, so ergibt sich Folgendes: Die Tabelle Nr. 2 der SUVA sieht bei einer Peronaeuslähmung eine Integritätsentschädigung von 10 % (in Prozenten des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes pro Jahr) vor, was mit einer Funktionseinschränkung der Beine vergleichbar sein dürfte.