72 stehen. Die Straf- und Zivilklägerin leidet noch heute an Schmerzen und ist in diverser Hinsicht in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt. Obwohl sie sich in psychologischer Behandlung befindet, scheint sie den Vorfall vergleichsweise gut verarbeitet zu haben, wovon sich die Kammer auch anlässlich der Berufungsverhandlung überzeugen konnte. Im Vergleich zu anderen, ähnlich gelagerten Vergleichsfällen und unter Berücksichtigung namentlich der rund zweiwöchigen Hospitalisation und fünfwöchigen Rehabilitation, der höchstwahrscheinlich bleibenden