24. Genugtuung 24.1 Rechtliche Grundlagen Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur Genugtuung sind zutreffend; darauf kann vorab verwiesen werden (pag. 2127 f., S. 55 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist anzumerken, dass sich in der Praxis in Konkretisierung der Einzelfallmethode die Präjudizienvergleichs- und die Zwei-Phasen- Methode herausgebildet haben (HÜTTE/LANDOLT, Genugtuungsrecht, Bd. 2, Genugtuung bei Körperverletzung, Zürich/St. Gallen 2013, S. 117).