Die Dauer der Landesverweisung ist aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen (Urteile des Bundesgerichts 6B_445/2021 vom 6. September 2021 E. 2; 6B_249/2020 vom 27. Mai 2021 E. 6.2.1; 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.4). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Landesverweisung von 12 Jahren (pag. 2124, S. 52 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wurde vorliegend u.a. des versuchten Mordes schuldig erklärt und damit auf Grund eines schweren Delikts zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.