Dies deutet darauf hin, dass er sich jeweils eine Behandlung organisieren und finanzieren konnte. Es mag zutreffen, dass der Beschuldigte im Falle einer Landesverweisung den Anspruch auf Ausrichtung einer IV-Rente verliert, sofern bis dahin zwischen der Schweiz und AD.________(Land) kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen werden wird. Allerdings erhält er finanzielle Unterstützung von seiner Familie. Demnach können die Familienmitglieder für die elementaren Lebensbedürfnisse des Beschuldigten aufkommen (BGE 137 II 305 E. 4.3; Urteile des Bundesgerichts 6B_884/2022 vom 20. Dezember 2022 E. 3.2.4.1;