3464), sind vorliegend keine besonders nachteiligen Faktoren auszumachen. Bis mindestens im Januar 2020 besass der Beschuldigte noch Land in AD.________(Land) und besuchte, bevor er gesundheitliche Probleme mit den Nieren bekam, zweimal pro Jahr seine dort wohnhafte Mutter. Selbst wenn sie nun in AX.________(Land) lebt, wie der Beschuldigte geltend macht, bestehen keine Hinweise, wonach er nicht über Mittel und Wege verfügt, Finanzierungs- und Pflegemöglichkeiten in AD.________(Land) zu erhalten. Es ist aktenkundig, dass die Probleme im Zusammenhang mit den Nieren bzw. die dialysepflichtige chronische Niereninsuffizienz im Jahre 2016 begannen (pag. 299; pag. 306; pag. 390, Z. 34).