Entgegen der Verteidigung (pag. 3464), liegt BA.________(Ortschaft) ausserhalb des AF.________-Gebiets (vgl. dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts D-3619/2016 vom 16. Oktober 2017 E. 9.5.1; https://en.wikipedia.org/wiki/_________(________), zuletzt abgerufen am 31. Juli 2023). Demnach ist gestützt auf die Angaben des SEM grundsätzlich von der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs auszugehen. Anders als die Verteidigung vorbringt (pag. 3464), sind vorliegend keine besonders nachteiligen Faktoren auszumachen.