66 Gebiet) gehabt habe, sei vertieft zu prüfen, ob besonders nachteilige Faktoren bestünden (Finanzierungs- und Pflegemöglichkeit: familiäres und soziales Beziehungsnetz, Finanzquellen im Ausland, Vermögen, eigene Finanzierungsmöglichkeit, zudem bei Bedarf: Zugänglich- und Finanzierbarkeit von notwendiger Pflege und Wohnsituation), die gegen eine Zumutbarkeit sprechen würden. Ferner verweist das SEM auf die Stellungnahme vom 9. Juni 2021, wonach ambulante und stationäre Behandlungen durch einen Nierenspezialisten und allfällige Dialysen in der Hauptstadt BB.________ (Ortschaft) möglich seien.