(Gericht) vom 9. Dezember 2010 zu einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehlen vom 24. Juli 2012 und vom 19. August 2015 mit einer Busse von CHF 250.00 bzw. einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 bestraft (pag. 1533 f.; pag. 1554 f.). Ferner ist vor dem Obergericht des Kantons Bern ein Verfahren gegen den Beschuldigten bezüglich betrügerischem Konkurs oder Pfändungsbetrug durch den Schuldner und Betrug hängig