1666, Z. 10). An der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, es gehe ihm finanziell gut. Seine Familie, die Brüder und die Mutter würden ihn unterstützen, wenn er etwas brauche. Sie würden die Krankenkasse und die Auslagen im Pflegezentrum bezahlen sowie Kleider vorbeibringen (pag. 3440, Z. 27 ff.). Schliesslich gab der Beschuldigte bereits vor der Staatsanwaltschaft zu, Steuerschulden in der Höhe von ca. CHF 20'000.00 bis CHF 30'000.00 zu haben (pag. 392, Z. 105). Der Beschuldigte konnte sich zwar wirtschaftlich integrieren und sowohl selbständig wie auch unselbstständig am Erwerbsleben teilnehmen.