63 nahme gab er an, er habe von seinen Ersparnissen gelebt und, wenn er Geld benötige, könne er in AD.________(Land) stückweise Land verkaufen (pag. 391, Z. 62 ff. und Z. 72 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte dann aus, vor seiner Verhaftung von einer IV-Rente gelebt zu haben (pag. 1665, Z. 31). Dass ein Anspruch auf eine volle Rente der IV bestand, geht auch den Akten der Fremdenpolizei der Stadt E.________(Ortschaft) hervor (vgl. den Vorbescheid der IV-Stelle des Kantons H.________ (Ortschaft) vom 7. Februar 2017 [pag.