Der Beschuldigte lernte in der Schweiz AO.________ (Beruf) (pag. 390, Z. 41) und arbeitete gemäss eigener Angaben im AP.________ in E.________(Ortschaft), im AQ.________, im AR.________ und im AS.________ im Anstellungsverhältnis (pag. 391, Z. 49 f.). Er habe bis Ende 2013 die AT.________ (GmbH) geführt (pag. 391, Z. 53 ff.). Nach einem Herzinfarkt und einem Hirnschlag habe er nicht mehr arbeiten können (pag. 391, Z. 58 f.). Soweit seine finanzielle Situation betreffend machte der Beschuldigte zunächst widersprüchliche Angaben. An der Hafteinver-