Obwohl er Dialekt spricht (so auch die Aussage von Q.________ [pag. 447, Z. 213 f.]), war für die Einvernahmen jeweils eine Übersetzung nötig (pag. 376; pag. 389; pag. 404; pag. 1664; pag. 3436). Weiter gab der Beschuldigte an, Freunde habe er seit seinem Herzinfarkt nicht mehr viele (pag. 394, Z. 183 f.). In seiner Freizeit sei er viel im Park spazieren gegangen, seit dem Hirnschlag könne er nicht mehr so gut laufen (pag. 394, Z. 178 ff.). Abgesehen von den familiären Beziehungen (vgl. E. 23.2.4 hiernach), scheint die soziale Integration des Beschuldigten beschränkt zu sein. Der Beschuldigte lernte in der Schweiz AO.