62 23. Beurteilung durch die Kammer 23.1 Vorliegen einer Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte ist ________ Staatsangehöriger und wurde wegen versuchten Mordes nach Art. 112 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB verurteilt. In Anwendung von Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB ist grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen. Zu prüfen bleibt, ob beim Beschuldigten aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalles im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist.