Dass der Blutzucker des Beschuldigten grösseren Schwankungen unterliegt, ist teilweise auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen. So wolle er sich gemäss Verlaufsbericht zum Teil nicht auf die Behandlungs- oder Ernährungshinweise einlassen und bestelle bei seiner Familie und während der Aufenthalte im Kantonsspital Lebensmittel und Süssgetränke, die seinem kaliumarmen Ernährungsplan widersprechen würden (pag 3300). Die Strafempfindlichkeit ist daher als durchschnittlich einzustufen. 19.4 Fazit Im Ergebnis sind die Täterkomponenten neutral zu werten.