Ferner trifft zu, dass die Diagnose der rezidivierenden depressiven Episoden besteht (so auch das edierte Gutachten des IRM zur Einvernahme- bzw. Verhandlungsfähigkeit vom 28. August 2020 mit der Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode ([pag. 813]), allerdings lässt sich dem Verlaufsbericht des Pflegezentrums K.________ nicht entnehmen, dass dies akut wäre. Unter dem Titel «Behandlung delikt-/risikorelevanter Problembereiche» ist zu lesen, dass keine therapeutischen Gespräche oder Behandlungen durchgeführt wurden. Der Beschuldigte sei zwar mehrmals vom Oberarzt des Zentrums für ambulante forensische Therapie der AN.