Insofern werden Alltag und Freiheit beim Beschuldigten durch den Strafvollzug weniger eingeschränkt, als dies bei einer gesunden Person der Fall ist, welche Arbeit und den Kontakt zu minderjährigen Kindern verliert. Der Beschuldigte litt bereits vor der Tat an chronischer Niereninsuffizienz, die eine dreimalige Dialyse pro Woche bedingte, die Gefässerkrankung und Diabetes wurden ebenfalls vorher diagnostiziert (pag. 3299; pag. 4; pag. 7 f.). Ferner trifft zu, dass die Diagnose der rezidivierenden depressiven Episoden besteht (so auch das edierte Gutachten des IRM zur Einvernahme- bzw. Verhandlungsfähigkeit vom 28. August 2020 mit der Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode ([pag.