Eher bedauert er seine Situation. Dass er in der Berufungsverhandlung zumindest ansatzweise versuchte, der Straf- und Zivilklägerin sowie ihrer Familie eine Mitverantwortung für das Geschehene aufzubürden («Diese Familie hat mich sehr geplagt. Sie haben das Geld auf meiner Bank genommen, meinen Schmuck genommen. […] Sie haben mich auch in das «inegfüert.»»[pag. 3437, Z. 40 ff.]), erscheint angesichts des erstellen Sachverhalts als geradezu dreist.