3298). Es ist weiter eine Disziplinierung aufgrund eines eingeschmuggelten Handys vermerkt, die Besuche seien seither durch das Betreuungsteam begleitet sowie zeitlich leicht eingegrenzt worden (pag. 3300). Entsprechend dem Bericht könne durch Gespräche und individuelle Vereinbarungen weiterhin versucht werden, dem Autonomiebedürfnis des Beschuldigten entgegen zu kommen und seine Zufriedenheit zu steigern, wozu sich das Pflegezentrum bereit erklärt (pag. 3303). Oberinstanzlich gab auch der Beschuldigte an, er habe im Pflegezentrum am Anfang Schwierigkeiten gehabt, aber sie würden gut zu ihm schauen (pag. 3440, Z. 22).