_ vom 31. Januar 2023 ist demgegenüber als durchzogen zu bezeichnen. Diesem kann entnommen werden, dass der Beschuldigte mit seinem Aufenthalt nicht zufrieden sei und diverse Beschwerden gegen das Pflegezentrum, die AM.________ und die Transportfirma vorbringe. Es sei wiederholt ein manipulatives, widersprüchliches bis intrigantes Verhalten beobachtet worden. Das Pflegepersonal betrete das Zimmer des Beschuldigten in seiner Abwesenheit nur noch zu zweit und falls zwingen notwendig, die Reinigung werde ausschliesslich in seiner Anwesenheit durchgeführt.