_ vom 15. Februar 2023 lautet positiv und bescheinigt dem Beschuldigten während der Dauer der Hospitalisation, tageweise vom 26. Januar 2020 bis am 5. Oktober 2020 bzw. vom 9. Oktober 2020 bis am 17. März 2022, ein gutes Verhalten. Einzig zu Beginn seien Manipulationsversuche seitens des Beschuldigten festgestellt worden, später aber nicht mehr (pag. 3305). Der mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung eingeholte Verlaufsbericht des Pflegezentrums K.________ vom 31. Januar 2023 ist demgegenüber als durchzogen zu bezeichnen.