Da es sich um eine erstmalige Verurteilung handelt, ist von einem Regelstrafmass von 12 Strafeinheiten auszugehen. Dieses Strafmass ist vorliegend mit Blick auf die insgesamt relativ geringe Anzahl Bilder und dem Umstand, dass es sich eben um Bilder und nicht um Videos handelt, auf 10 Strafeinheiten zu reduzieren.