Sie ist bereits über längere Zeit nicht arbeitsfähig und eine Rückkehr in den AK.________ (Beruf) gemäss ihren Angaben unvorstellbar (vgl. E. 24.3 hiernach), ebenfalls musste sie sich weiteren medizinischen Eingriffen unterziehen. Oberinstanzlich gab die Straf- und Zivilklägerin zu Protokoll, sie habe chronische Schmerzen in den Beinen und Treppensteigen sei mühsam (pag. 3456, Z. 22 f. und Z. 34 ff.). Der Tochter gehe es zwar gut, sie hätten aber beide psychische Probleme, die Angst sei noch da (pag. 3458, Z. 22 ff.). Ebenfalls habe sie viele Narben am Körper (pag. 3459, Z. 22).